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   BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79   

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https://dejure.org/1981,6207
BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79 (https://dejure.org/1981,6207)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79 (https://dejure.org/1981,6207)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1981 - 5b/5 RJ 58/79 (https://dejure.org/1981,6207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Querschnittsgelähmter - Gefährdung der Gesundheit - Erwerbsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 133
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
    Auszug aus BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79
    Einem querschnittsgelähmten Versicherten, der eine Tätigkeit in vollen Schichten mit einem nicht zu fordernden Energieaufwand sowie auf Kosten und unter Gefährdung seiner Gesundheit verrichtet, bestenfalls aber noch in der Lage ist, in halben Schichten unter nicht üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, kann die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht wegen der tatsächlich verrichteten Tätigkeit entzogen werden (Abgrenzung zu BSG 14.09.1978 11 RA 86/77 = BSGE 47, 57 = SozR 2200 § 1247 Nr. 22).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Insoweit müsse auch bei § 48 S 2 SGB IX in systematischer Hinsicht die Rechtsprechung des BSG berücksichtigt werden, nach der es für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung unschädlich sei, wenn der Versicherte eine Erwerbstätigkeit tatsächlich ausübe, die er nur unter unzumutbaren Schmerzen oder sonst auf Kosten seiner Gesundheit verrichten könne (Hinweis auf BSG Urteil vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64 - BSGE 28, 271 = SozR Nr. 17 zu § 1247 RVO; BSG Urteil vom 27.1.1981 - 5b/5 RJ 58/79 - BSGE 51, 133 = SozR 2200 § 1247 Nr. 31) .
  • LSG Bayern, 07.06.2001 - L 14 RJ 232/99

    Ansoruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtiges Erwerbsvermögen für

    Hierzu ist zunächst klarzustellen, dass einem Versicherten nicht nachteilig angerechnet werden kann, wenn er seine Arbeiten a) unter unzumutbaren Schmerzen oder b) unter unzumutbarer Anspannung der körperlichen und/oder geistigen Kräfte oder c) auf Kosten der Gesundheit verrichtet (so BSG vom 20.08.1987 - 5a RKn 18/86, vom 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79 in BSGE 51, 133 und vom 23.04.1990 - 5 RJ 84/89).

    Maßgebend ist vielmehr, dass das Erwerbseinkommen mit einer Tätigkeit erzielt wird, die den Versicherten überfordert und in seiner Gesundheit gefährdet (BSG vom 27.01.1981, a.a.O.).

  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 84/89
    Das BSG hat allerdings auch wiederholt entschieden, daß als Ausnahme von diesem allgemeinen Satz ein Versicherter, der seine Arbeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, unter einer unzumutbaren Anspannung seiner Willenskräfte oder auf Kosten seiner Gesundheit verrichtet, erwerbsunfähig ist, auch wenn er unter solchen Bedingungen einen zumutbaren Arbeitsplatz tatsächlich innehat (BSGE 51, 133 = SozR 2200 § 1247 Nr. 31 mwN).
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